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Infoblatt zu Fracht & Montage
 

Diese Informationen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung und dienen dazu, dass Sie sich bestens auf die Durchführung des Auftrages vorbereiten können und genau wissen, was zum Auftragsumfang gehört.
Sollte etwas unklar sein, informieren Sie sich bei unseren Mitarbeitern.

 

Auftragsumfang und mündliche Absprachen
Generell gilt, dass zum Auftragsumfang das gehört, was explizit schriftlich in der Auftragsbestätigung aufgeführt wird. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Sollte etwas mündlich verabredetes in der Auftragsbestätigung fehlen, so kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter.

 

Lieferung

  • Die Lieferung gilt bis zur Grundstücksgrenze, die per LKW zu erreichen ist. Über Entfernungen zwischen Grundstücksgrenze und Baustelle sowie über Engpässe bezüglich Abmessungen und Gewicht muss der Kunde die Firma Holz & Aluprofi Lobach informieren.

  • Die Lieferungen werden je nach Produkt durch eigene Fahrzeuge, oder durch Speditionen durchgeführt. Speditionslieferungen sind durch uns weder in der Durchführungsart noch bezüglich des Lieferzeitpunktes direkt beeinflussbar.

  • Die Frachtpreise können auf günstigem Niveau gehalten werden, da sie größtenteils als Sammellieferungen kalkuliert werden. Jede Lieferung hängt also von weiteren Auslieferungen ab. Deshalb können keine Fixtermine zugesagt werden auch wenn Wunschtermine in die Planung einbezogen werden. Alle von der Firma Holz & Aluprofi Lobach bekanntgegebenen Termine bezüglich Lieferung & Montage sind Plantermine. Diese können sich durch verschiedene Einflüsse teilweise auch kurzfristig verändern. Wir sind bemüht möglichst präzise Terminangaben zu machen und diese auch einzuhalten. Der Bauherr sollte in seiner Planung (z.B. bezüglich der Urlaubsplanung, Bestellung von Monteuren oder Nutzung) einkalkulieren, dass es zu Terminverschiebungen kommen kann. Terminliche Änderungen oder mehrfache Termine durch Nacharbeiten sind kein Grund für Preisminderungen.

  • Der Kunde muss eine geeignete Fläche zur Lagerung des Materials freihalten. Bei Lieferungen mit größeren Ausmaßen ist es dem Fahrer nicht möglich, das Material mit einem Stapler in Garagen o.ä. abzustellen. Der Fahrer ist nicht dafür zuständig, das Material auszupacken und einzeln von der Palette an eine andere Lagerstätte zu transportieren. Für die weitere sachgemäße Lagerung sowie für den Diebstahlschutz ist der Kunde zuständig, auch wenn er einen Montageservice bestellt hat.

  • Der Fahrer ist angewiesen nur dann abzuladen, wenn die Materialzahlung geklärt ist. Im Zweifelsfall wird nicht abgeladen. Der Auftraggeber hat dann eine Leerfracht zu tragen. Daraufhin wird dem Kunden ein alternativer Liefertermin schriftlich bekannt gegeben. Die Lieferfrist gem. Auftragsbestätigung beginnt ab dem ersten Lieferversuch neu.

  • Für die Entsorgung des Verpackungs- und Paletten Materials ist der Bauherr verantwortlich. Die Lieferanten nehmen kein Verpackungsmaterial wieder mit.

  • In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Teile bei der Lieferung fehlen können oder beschädigt sind.

  • Diese Teile werden wir so schnell wie möglich nachliefern lassen. Nachlieferungen sind kein Grund für Preisminderungen.

  • Nachlieferungen oder Ersatz für beschädigte Ware können bei Importprodukten sehr lange Fristen beinhalten.

 

Warenannahme & Lagerung

  • Bitte prüfen Sie die Ware nach der Lieferung sorgfältig und melden Sie Beschädigungen sofort und schriftlich. Am besten Sie senden einige aussagekräftige Fotos.

  • Teilweise werden Einzelteile in anderen Bauteilen transportiert. Schauen Sie in geschlossene Profile, nach dort eingeschobenen Teilen.

  • Lagern Sie die Ware bis zur Montage geschützt vor Sonne und Regen. Feuchtigkeit (Regen oder Kondenswasser) in Verbindung mit Sonneneinstrahlung kann zu sog. Bleaching Effekten führen. Die Pulverbeschichtung bleicht dann an einigen Stellen aus. Dieser Effekt ist kein Mangel. Am besten packen Sie die Ware nach der Lieferung komplett aus um Sie zu prüfen und Bleaching zu vermeiden. Die Verpackung ist eine Transportverpackung und nicht zur Lagerung im Außenbereich geeignet.

  • Bei der Fracht und dem Verladen können kleine Kratzer entstehen. Diese Beschädigungen sind als Bagatellschäden zu sehen und können mit einem Lackstift behoben werden. Es besteht kein Anspruch auf ein neues Bauteil oder eines finanziellen Ausgleiches. Auf Wunsch senden wir einen Lackstift in der RAL-Farbe zu. Die Oberflächen gelten als annehmbar sofern die Unregelmäßigkeiten aus 1-2m Entfernung nicht oder nur aus ganz bestimmten Winkel zu sehen sind.

  • Für die Entsorgung des Verpackungs- und Paletten Materials ist der Bauherr verantwortlich.

  • Bei Glas Lieferung sind die Scheiben sorgfältig zu Prüfen. Für eine fachgerechte Lagerung ist zu sorgen.

  • Spätere Mängel oder Schäden fallen bei Glasbruch nicht unter die Gewährleistungspflicht.

  • Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Kunden eine Glasbruch-Versicherung.

 

Montageservice

  • Wir sind darauf bedacht, den Zeitraum zwischen Lieferung und Montage so gering wie möglich zu halten. Dies hängt jedoch auch von Umständen ab, die sowohl von der Firma Holzprofi Lobach als auch von Montagepartner nicht beeinflussbar sind. Hierzu zählen unter anderem die Witterung, Verkehrsaufkommen oder unvorhersehbare Verzögerungen bei Vorabladestellen und/oder Vorbaustellen.

  • Wenn der Bauplatz mehr als 50m von der Parkmöglichkeit entfernt liegt und/oder Steigungen und Treppen zum Bauplatz führen, führt dies zu Mehrkosten, die die Monteure nach Zeitaufwand abrechnen. Bitte informieren Sie uns vorher über längere Entfernungen, die zu Fuß erledigt werden müssen.

  • Wenn ein Objekt durch eine Spedition geliefert wurde, wird der Kunde gebeten, diese nach Möglichkeit nicht ohne den Monteur auszupacken. Beschädigungen, die nach dem selbstständigen Auspacken der Ware durch den Kunden gemeldet werden, können nicht reklamiert werden.

  • Wir empfehlen vor Beginn der Montage mit dem Montagepartner vor Ort die Ausführung und Lage des Objektes abzusprechen. Im Zweifel geht es nach Auftragsbestätigung.

  • Der in der Auftragsbestätigung angegebene Montagepreis gilt nur für Arbeiten am Objekt und ausgewiesene Fundament arbeiten bei Normalboden.

  • Für den Anschluss an die Hauselektrik muss ein Fachmann sorgen und ist nicht Bestandteil der Montage durch die Firma Holz & Aluprofi Lobach

  • Den Aushub lagert der Monteur seitlich. Für die Entsorgung des Aushubs hat der Bauherr zu sorgen.

  • Für die Entsorgung des Verpackungs- und Paletten Materials ist der Bauherr verantwortlich. Die Monteure nehmen kein Verpackungsmaterial wieder mit.

  • Der Bauherr hat kostenfrei für Energie (Strom) und Wasser zu sorgen. Eventuelle Verzögerungen, die bei der Montage durch Mangel entstehen hat der Kunde zu tragen.

  • Im Falle einer abgebrochenen Montage, wenn der Bauplatz nicht der u.a. "Bauplatz-Vorgaben" entspricht, wird ein neuer Montagetermin durch unsere Disposition vereinbart. Bitte bedenken Sie, dass eine neue Montage eventuell erst nach einigen Wochen durchgeführt werden kann.

  • Bei der Abnahme ist große Sorgfalt geboten, da die Kosten einer Nacharbeit durch Anfahrtskosten extrem hoch sind. Offensichtliche Mängel können nur bei der Abnahme gemeldet werden.

 

Bauplatzvorgaben

  • Senden Sie uns bitte Fotos des fertigen Bauplatzes zu.

  • Für eine problemfreie Montage muss der Bauplatz standsicher für Leitern und Gerüste sein (keine Sand- oder Kiesflächen o.ä.). Eine Null-Höhe muss erkennbar sein. Am besten sollte der Bauplatz bereits fertig gepflastert sein. Das Aufnehmen der Pflastersteinen und Ausheben der Fundamentlöcher erfolgt nicht durch unseren Monteur, dies muss der Bauherr vornehmen.

  • Wenn Sie Punktfundamente vorbereitet haben sollten, müssen diese alle auf gleicher Höhe sein.

  • Alle Abmessungen beziehen sich auf waagerechten Boden. Sollte der Boden nicht in genauer Waage sein, muss speziell bei Wand- und Glasschiebeelementen gegebenenfalls unterfüttert werden. Der Bauherr sollte Firma Holz & Aluprofi Lobach über Höhenunterschiede des Boden informieren.

  • Sofern nicht anders angegeben beziehen sich Preise und statische Berechnungen auf Normalboden. Für die Bodenbeschaffenheit ist der Kunde zuständig. Holz & Aluprofi Lobach führt keine Bodenmessungen durch.

  • Für die Position des Objektes ist der Kunde verantwortlich. Diese muss dem Monteur klar und unmissverständlich angezeigt werden. Speziell bei Grenzbebauung muss dem Monteur eindeutig die Grundstücksgrenze angezeigt werden. Für spätere Reklamationen zur Grenzbebauung übernehmen wir keine Haftung. Für das Einmessen des Objektes ist der Kunde verantwortlich.

  • Für das Einsetzen der Pflastersteine ist der Kunde verantwortlich.

  • Für die Eignung des Bodens ist der Kunde verantwortlich. Unsere Mitarbeiter haben keine Ausbildung zum Bodengutachter. Für ein Absacken durch mangelnde Bodenbeschaffenheit oder Schäden durch hohes Grundwasser übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat eventuelle Grenzfälle schriftlich zu melden. Spätere Boden arbeiten können die Ausrichtung des Objektes verändern. Dafür ist der Monteur nicht verantwortlich.

  • Aufgrund bestehender, nicht sofort erkennbare baulicher Mängel, insbesondere am bestehenden Mauerwerk (Unebenheiten), kann die Firma Holz & Aluprofi Lobach keine Garantie für die Dichtigkeit zwischen Wand und Wandanschlussprofil gewährleisten.

  • Bei der Montage können in seltenen Fällen leichte Kratzer entstehen. Diese Beschädigungen sind im Rahmen der Montage als Bagatellschäden zu sehen und können mit einem Lackstift behoben werden. Es besteht kein Anspruch auf ein neues Bauteil oder eines finanziellen Ausgleiches. Auf Wunsch sendet die Firma Holz & Aluprofi Lobach einen Lackstift in der RAL-Farbe zu.

  • Bei Dacheindeckungen mit Polycarbonat-Doppelstegplatten kann es witterungsbedingt zu Feuchtigkeitsbildung (Kondenswasser) in den Hohlkammern kommen. Diese Feuchtigkeitsbildung ist typisch für Doppelstegplatten und verflüchtigt sich bei besserer Wetterlage (Sonnenschein) wieder. Die Polycarbonatplatten werden dadurch nicht beschädigt und stellt daher ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.

  • Unsere Entwässerungssysteme enden im Normalfall 5-15cm über der Oberkante Fundament. Der Kunde ist für den Anschluss bzw. die Weiterleitung des Regenwassers zuständig.

  • Nach Montage erfolgt eine Abnahme, die auf dem Montageabnahmeformular vom Monteur und dem Auftraggeber (oder dessen Bevollmächtigten) unterzeichnet wird. Mängel, die nach unterzeichneter Montageabnahme gemeldet werden, können nicht reklamiert werden.

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